Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Bayern Bußgelder in Höhe von 5000 € verhängt, wenn Ladenbesitzer, deren Kunden keine Maske trugen, angeblich gegen § 22 Nr. 9 BayIfSMV verstoßen haben. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angefragt, ob es Statistiken über die Anzahl dieser Bußgeldbescheide gibt, die an Ladenbesitzer oder Kunden gingen.
Das Bayerische Staatsministerium verwies in seiner Antwort auf die Kreisverwaltungsbehörden, die für den Vollzug der Bayerischen Infektionsschutzverordnung zuständig sind. Auch etwaige Statistiken wären bei den Kreisverwaltungsbehörden zu erfragen.
Schließlich erklärte das Staatsministerium, dass eine Maskenpflicht-Verletzung durch Kunden keine bußgeldbewehrte Pflichtverletzung des Ladeninhabers darstelle, sondern vom Kunden selbst zu verantworten sei. Es handle sich lediglich dann um einen bußgeldbewehrten Verstoß, wenn ein Ladeninhaber nicht sicherstellt, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, sagt hierzu:

„Wir freuen uns sehr, den vielen gescholtenen Ladenbesitzern diese Information des Staatsministeriums weitergeben zu können. Die Angst und Ungewissheit vieler Ladeninhaber in Bezug auf Verstöße gegen die Maskenpflicht haben zu enormen Verstimmungen, aber auch Unsicherheiten unter den Geschäftsleuten geführt. Mit unserer direkten Anfrage ist nun dieser Sachverhalt geklärt.

Wie auch bei den Parkbank-Bußgeldern wurden auch hier die gutgläubigen Bürger oftmals unrechtmäßig zur Kasse gebeten.

Wir fordern daher mehr Transparenz und detaillierte Informationen von der Bayerischen Staatsregierung für die Bürger, deren Vertrauen in Ordnung und Recht nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.“