Im November letzten Jahres kam es zu einer politisch motivierten Hausdurchsuchung der Räumlichkeiten der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag. Dabei wurde offenbar auch das Büro des Abgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gerd Mannes geöffnet, obwohl es im Durchsuchungsbeschluss gar nicht aufgeführt war. Die völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung wurde mit einem Strafverfahren aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung der Fraktion begründet.

Gerd Mannes, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, führt hierzu aus:

„Diese Durchsuchung der Fraktionsräumlichkeiten zeigt auf erschreckende Art und Weise, in welch katastrophalem Zustand sich der Rechtsstaat in Bayern befindet. Offenkundig diente sie dazu, die parlamentarische Opposition in Bayern einzuschüchtern und im Hinblick auf die kommende Landtagswahl zu diskreditieren.

Ich möchte darauf hinweisen, dass als Grund für diese Maßnahme eine eventuelle Urheberrechtsverletzung vor zwei Jahren angegeben wird. Dabei ging es nicht einmal um die Frage, ob wir das entsprechende Bildmaterial hätten verwenden dürfen, sondern lediglich darum, ob wir es in dieser spezifischen Weise schneiden durften. Deswegen eine Hausdurchsuchung anzuordnen, ist allein schon ein Skandal.

Offensichtlich halten es die Abgesandten der Staatsregierung aber nicht einmal für nötig, sich an den Durchsuchungsbeschluss zu halten. Denn mein Büro wurde offensichtlich im Zuge dieser Aktion geöffnet, obwohl es in dem Beschluss gar nicht aufgeführt war. Daher stelle ich nun eine Strafanzeige gegen Unbekannt.

Die AfD-Fraktion und ich werden uns von diesen willkürlichen Maßnahmen nicht einschüchtern lassen! Wir kämpfen weiterhin für den Rechtsstaat in Bayern.“